Der Veranstalter verpflichtet sich, für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen und alle einschlägigen rechtlichen Vorschriften sowie Anordnungen und Auflagen einzuhalten. Er hat Kenntnis davon, dass die Nutzung der Räume nicht zur Durchführung von Versammlungen oder Veranstaltungen berechtigt, auf denen rechtsextreme, rassistische, antisemitische, gewaltverherrlichende, verfassungswidrige, gegen die deutsche Gesetzgebung oder gegen das Babylon gerichtete Inhalte dargestellt werden.